„Alt-Right“ (kurz für „alternative right“) ist ein Sammelbegriff aus den USA, der die politischen Ideologeme des äußersten rechten Randes, vor allem in den Erscheinungsformen fremdenfeindlicher – insbesondere rassistischer, muslimfeindlicher oder antisemitischer – Online-Propaganda, umfasst.
Vergleichbar mit der „Neuen Rechten“ geben „Alt-Right“-Anhänger vor, auf den Erhalt ethnokultureller Identität abzustellen, die sich allerdings überwiegend anhand rassischer Merkmale definiert. Dabei sind sie bestrebt, die gesellschaftliche Akzeptanz für rechtsextreme Positionen zu steigern.
Unter dem Begriff "Anti-Antifa" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Veröffentlichung von Daten über politische Gegner. Mit der Begriffswahl wollen sie verdeutlichen, dass ihr Handeln eine Reaktion auf linksextremistische Aktivitäten darstellt und als solche auch militante Aktionsformen umfassen kann. Ihre Aktivitäten weisen bisher in der Regel einen propagandistischen Charakter auf und zielen vornehmlich auf die Verunsicherung des Gegners ab. Als Gegner werden dabei auch Angehörige der Sicherheitsbehörden angesehen.
Anhänger einer antideutschen Ideologie bilden eine Besonderheit innerhalb der gewaltbereiten linksextremistischen Szene und tragen zu einer deutlichen Polarisierung im linksextremistischen Gefüge bei. Hauptbestandteil antideutscher Ideologie ist die bedingungslose Solidarität mit der Politik des Staates Israels und dem jüdischen Volk. Antideutsche sprechen sich - in Befürchtung eines neuerlichen, von Deutschland ausgehenden Holocaust - für eine massive Unterstützung des Staates Israels und des Judentums aus und stehen oft positiv zu den USA als deren Schutzmacht. Antideutsche befürchten ein Erstarken des deutschen Nationalismus und ein großdeutsches "Viertes Reich", sie lehnen daher einen deutschen Nationalstaat insgesamt ab. Im linksextremistischen Umfeld treten Antideutsche verstärkt durch Antisemitismusvorwürfe gegen rivalisierende linksextremistische Gruppierungen hervor.
Der "antifaschistische Kampf" ist ein Hauptagitationsfeld von Autonomen. Aus ihrer Sicht ist es geboten, den Kampf gegen Faschisten und Rassisten in die eigenen Hände zu nehmen. In autonomen Publikationen und Stellungnahmen wird für Gegenveranstaltungen zu rechtsextremistischen Kundgebungen geworben. Die Agitation richtet sich auch gegen bestimmte staatliche Einrichtungen oder ihre Repräsentanten. Darüber hinaus werden Adressen und "Steckbriefe" von politischen Gegnern veröffentlicht, die nicht selten mit der Aufforderung verbunden sind, diese Personen auch anzugreifen. Im Rahmen der "antifaschistischen Selbsthilfe" werden auch militante Aktionen befürwortet, die sich in erster Linie gegen den politischen Gegner, insbesondere tatsächliche oder vermeintliche "Nazis" richten. Dadurch kommt es regelmäßig zu hohen Sachschäden, teilweise aber auch zu Personenschäden.
"Antifaschismus" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff für sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angehörige der Sicherheitsbehörden.
Antisemitismus im Rechtsextremismus
Antisemitismus ist ein zentrales Ideologieelement des Rechtsextremismus und in allen seinen Äußerungsformen virulent, seien sie publizistisch, parlamentarisch oder auch aktionistisch orientiert. Antisemitismus zielt auf die Diffamierung und Diskriminierung einer behaupteten Gesamtheit "der Juden" ab.
Der rechtsextremistische Antisemitismus baut insbesondere auf dem rassistischen Weltbild des Nationalsozialismus auf, der das Judentum als "nichtdeutsche, fremde Rasse" definierte und diesen "Feind der eigenen Rasse" "ausmerzen" wollte. Nicht zuletzt aufgrund der strafrechtlichen Konsequenzen meiden Rechtsextremisten mittlerweile in ihrer Propaganda offenen, rassistisch motivierten Antisemitismus. Vielmehr weichen sie auf einen angedeuteten Antisemitismus aus, insbesondere durch die Behauptung eines übermäßigen politischen Einflusses von Juden (politischer Antisemitismus). Auch religiös begründeter Antisemitismus ist gelegentlich zu beobachten. Oftmals findet antisemitische Propaganda nur unterschwellig statt, u. a. durch subtil judenfeindlich gefärbte Zeitungsartikel oder Anspielungen.
Rechtsextremisten nutzen die im politischen und gesellschaftlichen Alltag geäußerte Kritik an der Politik Israels, um die Existenzberechtigung des Staates Israel in Frage zu stellen. Die grundsätzliche Ablehnung Israels basiert auf der prinzipiellen Ablehnung des Judentums. Gleichsetzungen der israelischen Politik mit den Verbrechen an Juden im Nationalsozialismus sind ebenfalls ein gängiges Muster des antizionistischen Antisemitismus.
Im Rahmen des sekundären Antisemitismus wird den Juden vorgeworfen, sie benutzten die Verantwortung Deutschlands für den Holocaust als Mittel der Erpressung, um finanzielle und politische Forderungen durchzusetzen. Antisemitischen Verschwörungstheorien zufolge wird Deutschland im Rahmen einer planvollen Konspiration instrumentalisiert, um den "jüdischen Einfluss" zu vergrößern oder das Ziel der jüdischen Weltherrschaft zu erreichen. Häufig wird ein "jüdischer Einfluss" auf politische Entscheidungen der Regierungsverantwortlichen behauptet.
Antisemitismus im Islamismus
Zu den Feindbildern islamistischer Organisationen gehören prinzipiell der Staat Israel bzw. "die Zionisten", denen - je nach Standort im islamistischen Spektrum mehr oder weniger offen - die verschwörerische Manipulation westlicher Staaten, vor allem der USA, unterstellt wird. Die jüdische Einwanderung in Palästina, die Entstehung des Staates Israel und der seither ungelöste Nahost-Konflikt waren Auslöser für die Entstehung eines islamistischen Antizionismus. Dieser war und ist stark antijüdisch gefärbt, insofern auch auf die prinzipielle, nach Auffassung von Islamisten im Koran belegte und durch die islamistische Geschichtsauffassung gestützte ewige Feindschaft "der Juden" gegen die Muslime/den Islam Bezug genommen wird. Im Unterschied zum Antisemitismus deutscher Rechtsextremisten ist der islamistische Antisemitismus nicht rassistisch begründet.
Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der Länder zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Die Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und steht den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder zur Verfügung. Neben dem BKA sind die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) und die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Zollkriminalamt und - unter bestimmten Voraussetzungen - weitere Polizeivollzugsbehörden der Länder beteiligt. Mit der ATD soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden intensiviert und beschleunigt werden. Sie werden zu diesem Zweck verpflichtet, in der ATD Daten zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Einzelheiten zur ATD sind im Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) geregelt.
Den weitaus größten Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbehörden aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen – also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden besuchen öffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf.
Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung: Nicht alle Terroristen verfassen nach der Tat Selbstbezichtigungsschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Dies sind Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung.
Dazu gehören insbesondere die Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten), Counter-Man und Gewährspersonen, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G10).
Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurden die Befugnisse des Verfassungsschutzes durch Einräumung besonderer Auskunftsrechte gegenüber Finanz-, Luftfahrt-, Postdienstleistungsunternehmen sowie Telekommunikations- und Teledienstleistern erweitert. Diese Regelungen wurden später durch das am 5. Januar 2007 in Kraft getretene "Terrorismusbekämpfungs- ergänzungsgesetz" praxisgerecht angepasst. Allerdings kommt die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel immer erst dann in Betracht, wenn alle anderen Mittel der Nachrichtenbeschaffung erschöpft sind. In keinem Fall darf der Verfassungsschutz den Kernbereich eines Persönlichkeitsrechts, zu dem insbesondere die Intimsphäre gehört, verletzen.
Siehe auch:
">Counter-Man (CM)
,
G10-Maßnahme
,
Vertrauensleute bzw. V-Leute
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat folgende im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (§ 3 BremVerfSchG) normierte Aufgaben:
- Die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden,
- gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.
Das LfV ist auch zuständig für die HYPERLINK Spionageabwehr im Land Bremen. Daneben unterstützt es im Rahmen seiner Mitwirkungsaufgaben Sicherheitsüberprüfungen von Personen zum Zweck des Geheim- und Sabotageschutzes.
Zu den Aufgaben des LfV zählen weiterhin die regelmäßige Unterrichtung von Senat und Bürgerschaft über die Sicherheitslage im Land Bremen und die Information der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Letzteres wird unter anderem durch die Veröffentlichung des jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichtes gewährleistet.
Jeder kann Auskunft über die bei den Verfassungsschutzbehörden zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen, wobei bestimmte unterschiedliche landesrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sind. Zur Begründung eines Auskunftsantrages ist zum Teil die Darlegung eines besonderen Interesses an einer Auskunft sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z.B. Teilnahme an einer bestimmten Demonstration) erforderlich.
Der Auskunftsanspruch wird unter folgenden Voraussetzungen eingeschränkt: Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung (Ausnahme s. Niedersächsisches VerfSchG), Gefährdung von Quellen, Ausforschung des Erkenntnisstandes bzw. der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Geheimhaltungsbedürftigkeit der Daten.
Extremistische Ausländerorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die häufig durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatländern bestimmt sind.
Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei zum Beispiel um linksextremistische Organisationen (z.B. die türkische "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)"), soweit sie in ihren Heimatländern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein überhöhtes Selbstverständnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer Völker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans".
Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn:
- sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten,
- sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden,
- sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden,
- sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten.
Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials.
Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen.
Mit den "Autonomen Nationalisten" tritt eine Strömung innerhalb des deutschen Neonationalsozialismus öffentlichkeitswirksam in Erscheinung, die sich in lokalen Gruppierungen organisiert. Angehörige der "Autonomen Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf, dies insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, wo sich "Autonome Nationalisten" bisweilen vermummt zu so genannten Schwarzen Blöcken zusammenschließen. Zudem übernehmen sie in Teilen Stilelemente anderer Jugendsubkulturen und treten ähnlich gekleidet auf wie militante Linksextremisten (Autonome). Innerhalb der Neonazi-Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer Gewaltbereitschaft umstritten. Dessen ungeachtet beteiligen sich zunehmend auch "Freie Nationalisten" anlassbezogen an der Aktionsform des "Schwarzen Blockes" der "Autonomen Nationalisten".
Als Counter-Man wird im Sprachgebrauch vor allem westlicher Nachrichtendienste ein Mitarbeiter/Agent eines anderen Nachrichtendienstes bezeichnet, der sich nach seiner Enttarnung zur Zusammenarbeit mit dem enttarnenden Dienst bereit erklärt hat. Er liefert kontrollierte Informationen an seinen ehemaligen Auftraggeber und versucht im Gegenzug Erkenntnisse über Arbeitsweise, Organisation und Interessengebiete des fremden Nachrichtendienstes zu gewinnen. Arbeitet die betreffende Person gleichzeitig (verdeckt) für beide Dienste, ist sie als "Doppelagent" tätig.
Siehe auch:
">Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden
Unter personenbezogenen Daten versteht man Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer natürlichen Person zählen alle Informationen, die über den Betreffenden etwas aussagen. Insbesondere zählen dazu sowohl äußerliche Erkennungsmerkmale, als auch politische Einstellungen, Motive und Absichten, Äußerungen und sonstige Verhaltensweisen einer Person. Ebenso erfasst werden die sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zur Umwelt.
Zweck des Datenschutzes ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Der Verfassungsschutz hat daher bei seiner Aufgabenerfüllung grundsätzlich die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu beachten.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird fortlaufend vom Bundes- bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz unabhängig geprüft. Hierzu erhalten die Beauftragten u.a. weitgehende Akteneinsicht. Mit regelmäßig erscheinenden Tätigkeitsberichten werden die parlamentarischen Vertreter und die Öffentlichkeit über das Ergebnis ihrer Überprüfungen informiert
Dawa bedeutet wörtlich übersetzt „Ruf“ und kann als „Einladung zum Islam“ verstanden werden. Einige Muslime sehen es als ihre Pflicht an, andere Menschen über den Islam aufzuklären und sie zum Islam zu bekehren. So heißt es im Koran (Sure 16, Vers 125): „Ruf [die Menschen] mit Weisheit und einer guten Ermahnung auf den Weg deines Herrn und streite mit ihnen auf eine möglichst gute Art.“ Nach islamischer Lehre erfolgt die Bekehrung jedoch ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Bezeichnung für Waren/Produkte, die sowohl für zivile Anwendungen als auch für militärische Zwecke (= doppelte Verwendbarkeit) geeignet sind. Im nachrichten-dienstlichen Zusammenhang wird darunter die Verwendbarkeit eines Produkts für - genehmigungsrechtlich gesehen - nicht zugelassene Nutzungsmöglichkeiten verstanden.
Die doppelte Verwendbarkeit eines Produkts macht es schwer, dessen nachrichten-dienstlich gesteuerte Beschaffung zu militärischen Zwecken zu erkennen.
Siehe auch:
Proliferation
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.
Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte.
Es ist zu unterscheiden zwischen
- Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes,
- Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
- Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen.
Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu zählenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder eines Landesverfassungsschutzgesetzes erheblich zu beschädigen.
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.
Extremistisch beeinflusste Organisationen sind Vereinigungen, die von Extremisten oder auf deren Initiative hin gegründet oder von Extremisten unterwandert und erheblich beeinflusst sind, wobei der Grad der Beeinflussung unterschiedlich ist. Sie verfolgen bestimmte politische Ziele, die mit denen der Kernorganisation ganz oder teilweise übereinstimmen.
Sie unterstützen die Bestrebungen der Kernorganisation dadurch:
- dass sie bestimmte politische Ziele verfolgen, die mit denen der Kernorganisation ganz oder teilweise übereinstimmen, und dass sie dadurch die Bestrebungen der Kernorganisation unterstützen,
- dass ihre Funktionäre zu einem größeren oder kleineren Teil Mitglieder oder Anhänger der Kernorganisation sind,
- dass ihnen auch Personen angehören, die zwar keine Extremisten sind, aber Teilziele der Organisation verfolgen und dabei entweder den erheblichen extremistischen Einfluss nicht erkennen, oder ihn zwar erkennen, aber in Kauf nehmen, bzw. in Einzelfällen diesen Einfluss sogar zurückdrängen wollen.