Glossar der Verfassungsschutzbehörden
Gesamtliste der Glossareinträge anzeigen
Suchergebnisse für "G"
Anzahl der Glossareinträge: 1 - 5 von (5)
Die Verfassungsschutzbehörden dürfen zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes die Telekommunikation überwachen und aufzeichnen und die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen öffnen und einsehen. Voraussetzung ist das Vorliegen von Anhaltspunkten für bestimmte, schwerwiegende Straftaten, z.B. Hochverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Außerdem muss die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Eingriffs in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (G10-Maßnahme) richtet sich nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz, G10). Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von G10-Maßnahmen entscheidet ein unabhängiges parlamentarisches Gremium (G10-Kommission).
Siehe auch:
">Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden
Der Geheimschutz umfasst alle personellen und materiellen (organisatorischen, baulichen und technischen) Maßnahmen zum Schutz von im staatlichen Interesse geheim zu haltenden Unterlagen, Maßnahmen und Objekten.
Der Geheimschutz sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekannt werden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden.
Personeller Geheimschutz
Die Verfassungsschutzbehörden wirken mit bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben, weil sie Zugang zu Verschlusssachen (VS) haben. Die Sicherheitsüberprüfung soll solche Personen aus sensiblen Bereichen fernhalten, die Anlass zu Zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit oder an ihrem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben oder für Ansprachen anderer Nachrichtendienste gefährdet erscheinen.
Materieller Geheimschutz
Der materielle Geheimschutz beinhaltet organisatorische, bauliche, mechanische, elektrotechnische und informationstechnische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen (unabhängig von ihrer Darstellungsform) und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Einer der Schwerpunkte ist die Sicherheit beim Umgang mit Informationen, die im staatlichen Interesse Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen dürfen. Dazu gehören insbesondere die richtige Einstufung von Dokumenten als Verschlusssachen (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM) sowie deren Herstellung, Aufbewahrung/Speicherung, Vervielfältigung, Weitergabe/Übermittlung und Aussonderung/Archivierung bzw. Vernichtung/Löschung.
Das GIZ führt seit 2007 die offene Beobachtung des Internets nach islamistischen Inhalten durch. Dort sind sprachkundige Experten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder tätig.
Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle" (NIAS)sowie einer "Polizeilichen Informations- und Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt.