Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat folgende im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (§ 3 BremVerfSchG) normierte Aufgaben:
Das LfV ist auch zuständig für die Spionageabwehr im Land Bremen. Daneben unterstützt es im Rahmen seiner Mitwirkungsaufgaben Sicherheitsüberprüfungen von Personen zum Zweck des Geheim- und Sabotageschutzes.
Zu den Aufgaben des LfV zählen weiterhin die regelmäßige Unterrichtung von Senat und Bürgerschaft über die Sicherheitslage im Land Bremen und die Information der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Letzteres wird unter anderem durch die Veröffentlichung des jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichtes gewährleistet.
Der Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei unterliegt der Beachtung des Trennungsgebotes. Zu den Gremien, in denen dieser Austausch stattfindet gehört das im Jahr 2012 eingerichtete „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ), an dem sich Polizei und Verfassungsschutz gleichermaßen beteiligen. Dabei ging das seit 2011 bestehende „Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ (GAR) im GETZ auf. Das GETZ ist nach dem Vorbild des im Bereich des islamistischen Terrorismus erfolgreich operierenden „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums“ (GTAZ) geschaffen worden, das seit 2004 existiert. Die Einrichtung von Untergremien im GETZ, in Gestalt einer „Polizeilichen Informations- und Analysestelle“ (PIAS) sowie einer „Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle“ (NIAS), soll insbesondere die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden verbessern. Zu einem besseren Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei trägt auch die im Jahr 2011 eingerichtete Plattform „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIAR) bei. Die 2012 eingeführte „Rechtsextremismusdatei“ (RED) sichert einen schnellen Austausch von Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten zwischen Verfassungsschutz und Polizei.
Die Arbeit des LfV unterliegt der parlamentarischen Kontrolle durch die Bremischen Bürgerschaft (Parlamentarische Kontrollkommission und G 10-Kommission). Die Aufsicht über die Verfassungsschutzbehörde führt die Behördenleitung des Senators für Inneres. Maßnahmen des LfV sind auch gerichtlich überprüfbar. Siehe auch Rechtsgrundlagen
Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) wird durch den Senator für Inneres über die allgemeine Tätigkeit des LfV sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung fortlaufend und umfassend unterrichtet. Die PKK hat das Recht, Einsicht in Akten und andere Unterlagen zu nehmen, und hat Zugang zu Einrichtungen des LfV. Die PKK der Bremischen Bürgerschaft besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern, die die Bürgerschaft zu Beginn jeder Wahlperiode aus ihrer Mitte wählt. Daneben können nicht in der PKK vertretene Fraktionen einen ständigen Gast in die PKK entsenden. Die Kommission tritt mindestens alle drei Monate zusammen. Ihre Beratungen unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
Die G 10-Kommission entscheidet über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem G 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die G 10-Kommission der Bremischen Bürgerschaft besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern, die die PKK zu Beginn jeder Wahlperiode wählt. Der Vorsitzende besitzt die Befähigung zum Richteramt.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben gab das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen im Haushaltsjahr 2022 für Personal 3.952.055,79 Euro (2021: 3.930.380,31 Euro) und für
Sachmittel 1.364.619,85 Euro (2021: 1.200.576,78 Euro) aus. Die investiven Ausgaben betrugen 140.445,81 Euro (2021: 516.478,21 Euro).
Das Gesamtausgabevolumen lag bei 5.457.121,45 Euro (2021: 5.647.435,30 Euro). Das Beschäftigungsvolumen umfasste 72 Vollzeiteinheiten (2021: 72).