Glossar der Verfassungsschutzbehörden
Gesamtliste der Glossareinträge anzeigen
Suchergebnisse für "M"
Anzahl der Glossareinträge: 1 - 1 von (1)
Als Mujahidin (wörtlich: Plural für "Kämpfer im Jihad") werden Islamisten bezeichnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie sich
- am "gewaltsamen Jihad" selbst beteiligen oder beteiligt haben oder
- für die Teilnahme am "gewaltsamen Jihad" ausbilden lassen oder bereits haben ausbilden lassen oder
- am "gewaltsamen Jihad" beteiligen werden, z.B. auf Grund entsprechender Äußerungen.