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Rechtsextremismus

Rechtsextremismus ist eine Weltanschauung, die sich vor allem gegen die fundamentale Gleichheit aller Menschen richtet (Ideologie der Ungleichheit). Rechtsextremisten sind der Überzeugung, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse über den Wert eines Menschen entscheidet, welchem aufgrund dessen (Grund-)Rechte verwehrt bleiben. Die rechtsextremistische Ideologie besteht aus folgenden Elementen:

Fremdenfeindlichkeit umschreibt eine ablehnende Haltung gegenüber allem, was als fremd und deshalb bedrohlich oder minderwertig empfunden wird. Abgelehnt werden vor allem Ausländer, Muslime, Obdachlose, Behinderte und Homosexuelle.

Während die Ausländerfeindlichkeit die Feindseligkeit gegenüber Ausländern meint, beschreibt die Islam- oder Muslimenfeindlichkeit die Feindseligkeit speziell gegenüber Muslimen. Personen werden aufgrund ihrer religiösen Überzeugung, ethnischen Zugehörigkeit oder Nationalität abgewertet.

Antisemitismus meint die Feindschaft gegenüber Juden, die häufig politisch, kulturell oder rassistisch begründet und vielfach mit Verschwörungstheorien untermauert wird. Die Feindschaft gegenüber Juden hat eine lange Tradition und ist nach wie vor das verbindende Ideologieelement von Rechtsextremisten unterschiedlicher Spektren.

Trotz der Erfahrungen Deutschlands während der Zeit des Nationalsozialismus ist der Rechtsextremismus durch Einstellungen geprägt, die geschichtliche Tatsachen leugnen und tendenziell zur Verharmlosung, Rechtfertigung oder gar Verherrlichung nationalsozialistischer Verbrechen einschließlich des Holocausts beitragen (Revisionismus).

Rassismus bezieht sich ausschließlich auf äußere Merkmale. Beim Rassismus wird aus genetischen Merkmalen der Menschen eine naturgegebene Rangordnung abgeleitet und zwischen „wertvollen“ und „minderwertigen“ Rassen unterschieden.

Unter Nationalismus ist ein übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutung der eigenen Nation zu verstehen. Die eigene Nation wird dabei gegenüber anderen als höherwertig eingestuft. Der völkische oder rassistisch geprägte Nationalismus beruft sich darüber hinaus auf das Konzept der „Volksgemeinschaft“, welches die Verschmelzung eines totalitären Staates mit einer ethnisch homogenen Gemeinschaft vorsieht. In dieser Gemeinschaft sind die Interessen und Meinungen des Einzelnen dem Interesse und dem Wohl der „Volksgemeinschaft“ gänzlich untergeordnet.

Rechtsextremistische Weltbilder haben sich in den vergangenen Jahren verändert und weiterentwickelt. Für Teile der rechtsextremistischen Szene haben Ideologieelemente wie die Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus, den völkischen Rassismus oder den Antisemitismus an Bedeutung verloren. In ihrem Weltbild unterscheiden sich die Menschen nicht aufgrund ihrer „Rasse“, sondern anhand ethnischer oder kultureller Faktoren. Das sogenannte Konzept des „Ethnopluralismus“ läuft jedoch wie das Konzept der „Volksgemeinschaft“ im Wesentlichen auf die Idealvorstellung eines ethnisch homogenen Staates hinaus, in dem sich das Individuum sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene dem Kollektiv unterordnet. Dem Individuum kommen ausschließlich (Menschen-)Rechte aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einem ethnokulturellen Kollektiv zu.

Das Ziel aller Rechtsextremisten besteht darin, den demokratischen Rechtsstaat mit seiner pluralistischen Gesellschaftsordnung durch einen ethnisch homogenen Staat oder eine „Volksgemeinschaft“ zu ersetzen. Diese antidemokratischen Vorstellungen stehen im Widerspruch zur Werteordnung des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Fremdenfeindlichkeit als Grundelement rechtsextremistischen Denkens ist weder mit dem Prinzip der Menschenwürde noch mit dem Prinzip der Gleichheit aller Menschen vereinbar. Das autoritäre Staatsverständnis und das antipluralistische Gesellschaftsverständnis widersprechen sowohl dem Demokratieprinzip, wie z.B. der Gewaltenteilung, der Volkssouveränität, dem Schutz von Minderheiten oder dem Recht zur Bildung und Ausübung einer Opposition, als auch dem Rechtsstaatsprinzip, wie z.B. der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, der Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte sowie dem staatlichen Gewaltmonopol.